Mutter / Vater / Kind -Kuren

Mutter / Kind-Kuren und Vater / Kind-Kuren

  • die Kuren sind seit April 2007 eine Pflichtleistung der Krankenkassen
  • sie gelten als Reha-Maßnahme für einen kranken Elternteil mit Kind oder ein krankes Kind, dass nicht alleine in Kur kann
  • muss ein behindertes Kind oder ein Kind unter 12 Jahren zu Hause bleiben, besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe
  • Erwachsene müssen täglich 10,00 € zuzahlen
  • zwischen zwei Kuren müssen 4 Jahre liegen
  • es gibt spezielle Kurhäuser für Väter und Kinder.

Anträge und Beratung bekommt man bei den Krankenkassen sowie folgenden Stellen:

Caritasverband Marl e.V., Zeppelinstraße 14, 45768 Marl, Telefon: 02365 - 690823

Arbeiterwohlfahrt Münsterland-Recklinghausen, Rappaportstraße, 45768 Marl, Telefon: 02365 - 604118, Dienstag bis Donnerstag, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mütter/Väter füllen den Antrag so weit wie möglich aus, der Hausarzt ergänzt die medizinischen Gründe

 

Caritasverband Marl e.V.
Zeppelinstraße 14
45768 Marl 

Telefon: 02365/6908-23
Fax: 02365/6908-10
E-Mail: info@caritas-marl.de
Internet: www.caritas-marl.de

Arbeiterwohlfahrt Münsterland-Recklinghausen
Barkhausstraße 46
45768 Marl

Telefon: 02365/604-118
Internet: www.awo-msl-re.de

Dienstag bis Donnerstag, 9.00 - 12.00 Uhr

Mütter / Väter füllen den Antrag so weit wie möglich aus, der Arzt ergänzt die medizinischen Gründe.

Weitere Informationen:

www.muettergenesungswerk.de
www.kur.org

Kurtelefon: 030/3300-2929