Anspruch auf Bildungsgutscheine haben:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die eine allgemeine oder berufsbegleitende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
  • Kinder aus einkommensschwachen Familien
  • Kinder, deren Eltern Kinderzuschläge erhalten
  • Kinder, deren Eltern Wohngeld beziehen

Die einzelnen Leistungen für Kinder/Jugendliche unter 18:

  • Tagesausflüge von Schulen und mehrtägige Klassenfahrten
  • entsprechende Ausflüge von Kindertagesstätten
  • entsprechende Ausflüge in der Kindertagespflege
  • Schulbedarfspaket von 100,00 € pro Schuljahr
  • Anteile der Schüler-Beförderungskosten
  • Lernförderung - den Bedarf muss die Schule attestieren
  • Zuschuss zum Mittagessen in Schulen, Kindestagesstätten und Kindertagespflege
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben durch 10,00 € pro Monat für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre

Anträge sind abzugeben
- von Hartz IV - Empfängern beim örtlichen Jobcenter
- von Sozialhilfeempfängern und Wohngeldberechtigten beim Sozialamt,
Turm II, Zimmer 507, Telefon: 02365 - 99 2494
- von Asylbewerbern im Rathaus Zentralgebäude,
Zimmer 26 und 28


Antragsformulare unter: www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de