- Arbeitslosengeld
- Wohngeld
- GEZ-Befreiung
- Vermieter / Wohnungsnotfall
- Gebrauchte Kindersachen
- Lebensmittelausgabe
- "MarleKiN hilft Dir" - Sichere Räume für Kinder
- MaKi-Mobil
- Beratung und Unterstützung
- Jugendamt - Allgemeiner Sozialer Dienst
- Jugendamt - Adoptionen und Pflegekinderdienst
- Sozialraumbüros
- Sprechstunden in Stadtteilen
- Erziehungsberatung
- Ehe- und Familienberatung
- Suchtberatung
- Kranke Kinder
- Trauerbegleitung
- Kranke Eltern
- Frauen/ Mädchen- und Männerberatung
- Alleinerziehende
- Integrationsagenturen
- Frühe Bildung und Förderung
Anspruch auf Bildungsgutscheine haben:
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die eine allgemeine oder berufsbegleitende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
- Kinder aus einkommensschwachen Familien
- Kinder, deren Eltern Kinderzuschläge erhalten
- Kinder, deren Eltern Wohngeld beziehen
Die einzelnen Leistungen für Kinder/Jugendliche unter 18:
- Tagesausflüge von Schulen und mehrtägige Klassenfahrten
- entsprechende Ausflüge von Kindertagesstätten
- entsprechende Ausflüge in der Kindertagespflege
- Schulbedarfspaket von 100,00 € pro Schuljahr
- Anteile der Schüler-Beförderungskosten
- Lernförderung - den Bedarf muss die Schule attestieren
- Zuschuss zum Mittagessen in Schulen, Kindestagesstätten und Kindertagespflege
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben durch 10,00 € pro Monat für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre
Anträge sind abzugeben
- von Hartz IV - Empfängern beim örtlichen Jobcenter
- von Sozialhilfeempfängern und Wohngeldberechtigten beim Sozialamt,
Turm II, Zimmer 507, Telefon: 02365 - 99 2494
- von Asylbewerbern im Rathaus Zentralgebäude,
Zimmer 26 und 28
Antragsformulare unter: www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de