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Mutterschutz
Zum 30.03.2017 trat ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft, erstmals auch gültig für Schülerinnen, Studentinnen, Frauen im Bundesfreiwilligen-Dienst, Entwicklungshelferinnen und Praktikantinnen.
Mehrarbeit, Sonn- und Feiertags- sowie Nachtarbeit bleiben verboten.
Für berufstätige Mütter besteht 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot.Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gelten 12 Wochen nach der Geburt.Eine Schutzfrist von 12 Wochen gilt auch bei Geburt von behinderten Babys.
Bei Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche gilt ein neuer Mutterschutz von 4 Monaten!
Dokumente für den Arbeitgeber während der Schwangerschaft:
- Mutterpass vorlegen
- die Krankenkasse zahlt ein Mutterschaftsgeld
- der Arbeitgeber zahlt evtl. einen Arbeitgeberzuschuss
- privat Versicherte wenden sich an ihre Krankenkasse
Dokumente für den Arbeitgeber nach der Geburt:
- Ausfertigung der Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder vorlegen
- im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschutz können Berufstätige Elternzeit und Elterngeld beantragen
Stadt Marl - Jugendamt
Rathaus, Creiler Platz 1
45768 Marl
Telefon: 02365 - 99-0
Fax: 02365 - 99 2402
Email: info@marl.de
Web: www.marl.de