Anmeldung bei der Krankenkasse

Folgende Punkte sind bei der Krankenversicherung Ihres Kindes zu beachten:

  • Die Anmeldung erfolgt mit einer Ausfertigung der Geburtsurkunde des Standesamtes bei Ihrer Krankenkasse.
  • Das Kind ist bei verheirateten, volljährigen Eltern kostenfrei familienversichert.
  • Bei minderjährigen Müttern, die selbst noch bis zu ihrer Volljährigkeit bei den eigenen Eltern familienversichert sind, ist das Kind mitversichert.
  • Volljährige allein sorgeberechtigte Mütter können ihr Kind bei der Krankenversicherung des Kindesvaters anmelden, sofern die Vaterschaft feststeht.
  • Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Privatkasse beraten lassen.
  • Getrennt lebende / geschiedene Mütter und alleinerziehende Elternteile sollten sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, bei welchem Elternteil das Kind versichert werden kann.