Anmeldung bei der Krankenkasse
Folgende Punkte sind bei der Krankenversicherung Ihres Kindes zu beachten:
- Die Anmeldung erfolgt mit einer Ausfertigung der Geburtsurkunde des Standesamtes bei Ihrer Krankenkasse.
- Das Kind ist bei verheirateten, volljährigen Eltern kostenfrei familienversichert.
- Bei minderjährigen Müttern, die selbst noch bis zu ihrer Volljährigkeit bei den eigenen Eltern familienversichert sind, ist das Kind mitversichert.
- Volljährige allein sorgeberechtigte Mütter können ihr Kind bei der Krankenversicherung des Kindesvaters anmelden, sofern die Vaterschaft feststeht.
- Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Privatkasse beraten lassen.
- Getrennt lebende / geschiedene Mütter und alleinerziehende Elternteile sollten sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, bei welchem Elternteil das Kind versichert werden kann.