Begrüßungsgeld in NRW

In Nordrhein-Westfalen können Eltern von Mehrlingen (ab Drillinge)gegen Vorlage der Geburtsurkunden ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von

225,00 € bei Drillingen und
500,00 € bei Vierlingen beantragen.

Der Antrag ist zu richten an die
Staatskanzlei des Landes NRW
Stadttor 1
40190 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 831 01